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Spiel- und Platzordnung
des TC Cappenberg
Aussenplätze
Allgemeines
1. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden, die ein geeignetes Sohlenprofil (innenliegendes Profil) aufweisen.
2. Sorgen sie dafür, dass sie mit richtiger Tenniskleidung auf dem Platze erscheinen. Modische Farben sowie Trainingsanzüge sind gestattet.
3. Laufen sie nicht über einen Platz, auf welchem gerade gespielt wird. Warten Sie bis zum Ende eines Spieles oder bis zum Seitenwechsel.
4. Es ist nicht gestattet über die Zäune zu klettern oder zu springen. Bitte nur die Eingangstüren zu den Plätzen benutzen.
5. Wenn ein Tennisball von einem anderen Platz kommt, rollen sie den Ball neben dem Zaun zurück.
6. Wenn ihr Tennisball auf einen anderen Platz rollt, warten sie bitte bis zum Ende des Ballwechsels, bevor sie um die Rückgabe des Balles bitten.
7. Hängen sie sich nicht über das Netz um einen Ball von der anderen Seite zu holen; dadurch werden die Tennisnetzpfosten sowie das Netz bzw. Seil beschädigt.
8. Sorgen sie dafür, dass ihre eigenen Tennisbälle gekennzeichnet sind.
9. Der Schiedsrichter-Stuhl ist nur für den Schiedsrichter vorgesehen.'
10. Auf den Tennisplätzen darf nicht geraucht werden.
11. Leere Getränkeflaschen oder Getränkedosen nicht auf den Plätzen liegen lassen, hierfür befinden sich neben den Eingangstüren Abfallbehälter.
12. Das Mitnehmen von Glas und Geschirr auf den Plätzen ist verboten.
13. Die Außenanlagen und die Räume unseres Tennisvereins sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
14. Das Betreten der Umkleideräume mit Tennisschuhen ist ebenso verboten, wie das Ballspielen gegen die Wände der Umkleideräume.
15. Der letzte Spieler, der die Umkleideräume verlässt, macht das Licht aus und schaltet die Belüftung ein.
16. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorstands sind Hunde an der Leine zu führen. Besitzer haften für ihren Hund. Anfallende Verunreinigungen sind unverzüglich vom Besitzer zu beseitigen.
Anfahrt und Parken
1. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Kräder, Roller und Mopeds) müssen auf den Parkplätzen unseres Vereins abgestellt werden.
2. Stellen sie ihre Fahrräder in die Fahrradständer.
Platzpflege
1. Regennasse, unbespielbare Plätze dürfen nicht begangen werden.
2. Alle Spieler sind verpflichtet, die Plätze nach dem Spiel zu pflegen.
3. Nach jedem Spiel müssen die Plätze vom Zaun bis zur Mitte des Seitenauslaufs abgezogen werden.
4. Alle Linien sind ebenfalls von den Spielern, die das Spiel beendet haben, abzufegen.
5. Darauf darf auch mit Einverständnis der nachfolgenden Spieler nicht verzichtet werden.
6. Regennasse Plätze dürfen nicht abgezogen werden.
Belegen der Plätze
1. Allen aktiven Mitgliedern, die ihre Beiträge fristgerecht bezahlt haben, stehen die Plätze - mit Ausnahme der im Übungsplan festgesetzten Trainingsstunden - zur Verfügung.
2. Bei offiziell angesetzten Meisterschafts- oder Freundschaftsspielen kann die Platzbelegung für die übrigen Mitglieder auf bestimmte Plätze beschränkt werden.
3. Die Spielzeit beträgt in der Regel eine Stunde für ein Einzel- oder Doppelspiel.
4. Bei starkem Spielandrang- insbesondere in den Abendstunden- wird erwartet, dass dem Doppelspiel der Vorzug gegeben wird.
5. Bei Beginn des Spieles ist an der Platzuhr immer die Anfangszeit einzustellen.
6. Jugendliche können in der Regel die Plätze wie Erwachsene belegen. In den Abendstunden ab 17.00 Uhr haben Erwachsene auf den oberen Plätzen den Vorrang.
Gastspieler
1. Jedes aktive Mitglied kann ein Nichtmitglied als Gastspieler mitbringen. Das gilt nicht bei offiziellen Spielen und Turnieren oder wenn die Plätze durch eigene Spieler ausgelastet sind.
2. Mitglieder können 2 x pro Saison eine Person mitbringen.
3. Gastspieler dürfen erst auf den Platz, wenn sie im Vereinslokal eine Gastspielergebühr entrichtet haben.
4. Das gastgebende Mitglied kann die Gastgebühr von seinem Einzugskonto abbuchen lassen. Hierzu ist der Gastgeber verpflichtet, sich selbst namentlich vor Spielbeginn ins Gastspielerbuch einzutragen. Das Buch liegt im Vereinslokal aus.
5. Als Gastgeber achten sie darauf, dass Schuhe, Kleidung und Verhalten der Gastspieler die Spiel- und Platzordnung erfüllen.
Haftung
1. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Schäden an mitgebrachten Sachen auf der Platzanlage. Jedes Mitglied ist verpflichtet, selbst auf sein Eigentumer zu achten.
2. Geld und Wertsachen sollten nicht in den Umkleideräumen aufbewahrt werden
3. Kinder sind auf der Tennisanlage zu beaufsichtigen, sie sollen von den Eingangstoren und Treppen fern gehalten werden. Eltern haften für ihre Kinder.
Trainer
1. Die Trainer haben keinen Arbeitsvertrag mit dem Tennisverein.
2. Jeder der Tennisunterricht nimmt, schließt einen Vertrag mit dem Trainer.
3. Der Trainer verpflichtet sich, Trainingsausfälle, z. B. durch Krankheit, rechtzeitig dem 1. Sportwart oder 1. Jugendwart mitzuteilen.
4. In solchen Fällen müssen die Trainer selbst für Ersatztraining sorgen.
5. Bei den Jugendlichen werden zu Beginn einer Saison (Sommersaison / Wintersaison) Trainingsgruppen eingeteilt.
6. Über die Größe der Gruppen und deren Zusammensetzung entscheiden die Jugendwarte in Zusammenarbeit mit den Trainern.
7. Aus der Größe der Gruppe und aus der Anzahl der Trainingseinheiten, ergeben sich die Kosten.
8. Die Kosten werden vor Beginn des Trainings bezahlt. Auf Wunsch können Eltern vor Beginn des Trainings einen schriftlichen Kostenplan anfordern.
9. Für Eltern, die die Kosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit eines Stipendiums. Die Trainer behalten diese Möglichkeit im Auge. Ein schriftlicher Antrag kann bei dem Schatzmeister eingereicht werden. Dieser muss mit dem Geschäftsführenden Vorstand besprochen zu werden.
Jugendförderung
1. Jugendliche, die sich durch besonderes Talent oder durch besonderen Fleiß für eine Jugendförderung empfehlen, können vom Verein gefördert werden, wenn sie bereit sind, in einer Jugendmannschaft des Vereins zu spielen.
2. Über den Umfang der Förderung entscheidet der Vorstand nach Kassenlage.
3. Zur Zeit bekommen alle Jugendlichen die in einer Mannschaft zum Einsatz kommen und deren Eltern eine Trainingseinheit selbst finanzieren, eine zweite Trainingseinheit als Förderung vom Verein.
Pflichten Mannschaftsführer / Spieler
1. Jede Mannschaft wählt einen Mannschaftsführer.
2. Der Mannschaftsführer ist der Verbindungsmann zwischen der Mannschaft und den Sportwarten.
3. Innerhalb der Mannschaft organisiert der Mannschaftsführer den Spielbetrieb seiner Mannschaft und trägt die Verantwortung für die Spielberichte. Am Abend eines jeden Spieltages sind die ausgefüllten Spielberichte beim Klubwirt zu hinterlegen und werden dort von den Sportwarten übernommen.
4. Zum 1. Oktober eines jeden Jahres teilen die Mannschaftsführer den Sportwarten mit, ob ihre Mannschaft in der nächsten Saison noch am Spielbetrieb teilnimmt, ob die Mannschaft einen Wechsel der Altersklasse plant oder ob die Mannschaft abgemeldet werden soll.
5. Jeder Mannschaftsführer legt dem Sportwart bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Liste mit den Spielerinnen / Spielern vor, die im laufenden Kalenderjahres in seiner Mannschaft spielen wollen. Die Reihenfolge der Meldungen ergibt sich nach dem Leistungsklassen - Prinzip. Nach der Wettspielordnung müssen die Spieler gemäß ihrer Spielstärke in den Mannschaftsaufstellungen aufgeführt werden.
6. Spielerinnen oder Spieler mit der gleichen Leistungsklasse werden nach Rücksprache zwischen den Mannschaftsführern und dem Sportwart gesetzt.
7. Alle Erwachsenen-Mannschaften bezahlen ihre Tennisbälle selbst. Der Sportwart bestellt die Bälle für alle Mannschaften.
8. Die Mannschaftsführer sammeln das Geld innerhalb der Mannschaften ein und bezahlen beim Schatzmeister, der nach Zahlung den Sportwart beauftragt, die Bälle herauszugeben.
Bezahlung Mitgliederbeiträge
1. Die Mitgliedsbeiträge werden –gemäß unserer Vereinssatzung- automatisch im Februar und April vom Konto des jeweiligen Mitglieds abgebucht.
2. Bei Minderjährigen, Auszubildenden und Studenten, wird der Jahresbeitrag vom Konto der Elter abgebucht, sofern dem Kassierer des Vereins kein anderes Konto zur Abbuchung benannt wird.
3. Für die Arbeitseinsätze wird jedem Mitglied (älter als 18 Jahre) jährlich 45,00 EURO (im Februar) abgebucht (außer Fördermitgliedern).
4. Durch Arbeitseinsätze können die 45 Euro auf Antrag erstattet werden.
5. Werden Mitgliedsbeiträge storniert, entstehen dem Verein Kosten. War die Stornierung unberechtigt, gehen diese Kosten zu Lasten des Mitglieds.
6. Wenn unberechtigt storniert wurde, wird ein pauschaler Betrag von 5 – 10 Euro zuzüglich zum Jahresbeitrag erhoben.
7. Der Verein behält sich vor, nicht gezahlte Beiträge gerichtlich einzufordern.
Kündigung
1. Das Geschäftsjahr des TC Cappenberg ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
2. Neumitgliedern, die im Laufe des Geschäftsjahres in den Verein eintreten, können ggf. Sonderkonditionen eingeräumt werden.
3. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist ausschließlich zum Ende des Geschäftsjahres 31.12. möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Bezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
4. Bis zum Ende des Jahres sind sie Vereinsmitglied.
Cappenberg, den 23. Januar 2007
Der Vorstand TC Cappenberg
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